1. Allgemeines
1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter, gesetzliche Bestimmungen, zu beachten.
2. Lieferung
2.1. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
2.3. Die Anlieferung erfolgt nach unserer Wahl.
2.4. Der Käufer ist zur Einhaltung der Buchpreisbindung verpflichtet.
3. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
4. Zahlung
4.1. Unsere Rechnungen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind ohne Abzug sofort fällig.
4.2. Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung erfolgen.
4.3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4.4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
4.5. Rechnungen können auch in unserem Auftrag im Namen, zum Beispiel einer Verlagsauslieferung, erstellt werden.
4.6. Die Preise sind Netto-Preise.
4.7. Alle Rechnungen sind einzeln unter Angabe (keine Sammler) der vollständigen Rechnungsnummer zu überweisen, da sonst unser automatisches Rechnungsprogramm die Rechnung nicht verbuchen kann. Eine Zuwiderhandlung wird nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 10 Euro.
5. Versand
5.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
5.2. Die Versandkosten trägt, außer es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, der Käufer.
6. Gewährleistung
6.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
6.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als abgenommen.
6.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
6.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
7. Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
8.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeitenden Waren.
8.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2.) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
8.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
8.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
8.6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
8.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Remissionsrecht
Bestellungen bis zum 30. April eines jeden Jahres haben Remissionsrecht bis zum 30. September des gleichen Jahres. Bestellungen ab dem 1. Mai haben Remissionsrecht bis zum 30. September des Folgejahres. Ausgenommen hiervon sind die im gleichen Jahr ablaufenden Produkte. Bestellungen im Ablaufjahr haben ein Remissionsrecht bis 30. September des gleichen Jahres. Im Falle von Nachlieferungen erlischt das oben genannte Recht für alle vorhergehenden Bestellungen. Remissionsberechtigte Bücher werden direkt an den Verlag zurückgeschickt. An folgende Anschrift: Druck- und Verlagshaus Wiege GmbH, Herrenstraße 20, 48477 Hörstel. Die Gutschriften aus dem Remissionsrecht können ausschließlich verrechnet, nicht aber ausgezahlt werden. Bücher, welche Aufgrund der Gutschrift verschickt wurden, also diese ausgleichen, sind vom Remissionsrecht ausgenommen.
10. Rückrufsrecht
Im Falle eines Rückrufs durch uns in der gelben Seite/gelben Beilage des Börsenvereins sind die dort gemachten Angaben zwingende Vertragsgrundlage und hebeln dadurch das erstgenannte Remissionsrecht aus.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Ibbenbüren oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.